Beschluss zur Ordnungsmaßnahme

Quelle: Piratenpartei Berlin

27. März 2012
Artikel von

Der Landesvorstand Berlin hat am 27.03.2012 beschlossen:

Dem Pirat P. wird die Befähigung zum Parteiamt für die Dauer von zwei Jahren aberkannt.

Begründet ist diese Maßnahme durch das Verhalten des Piraten im Vorfeld der Landesmitgliederversammlung vom 25. bis 26.02.2012.
Kurz vor der LMV hat er im Zusammenhang mit dem gegen ihn laufenden Ordnungsverfahren einen Blogpost veröffentlicht. In diesem sowie auf verschiedenen öffentlichen Kanälen hat er auf das laufende Verfahren bezogene Vorwürfe gegen einen Dritten wiederholt und sich selbst als Opfer dargestellt.
Am Folgetag hat er weitere Vorwürfe erhoben gegen Unbekannt und wiederum versucht, eine Prangerwirkung gegen mutmaßliche Täter herzustellen.

Der sehr glaubwürdige Zeuge Z. hat dem Landesvorstand mitgeteilt, dass der Pirat, gegen den diese Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wird, diese Veröffentlichungen nicht im Affekt, sondern vielmehr gezielt in der Absicht durchgeführt hat, den Landesparteitag und die dabei anstehenden Wahlen zu Parteiämtern zu beeinflussen. Dieses hat Pirat P. dem Zeugen gegenüber so geäußert.

Schon in der manipulativen Absicht erkennen wir einen Verstoß gegen die Grundsätze der Partei.

Der Landesvorstand kommt daher zu der Überzeugung, dass dem betreffenden Piraten die für die Ausübung von Parteiämtern nötige Befähigung zum aktuellen Zeitpunkt fehlt, hegt aber die Hoffnung, dass ein charakterlicher Reifungsprozess diese Befähigung in der Zukunft noch herstellen kann.
Der Landesvorstand spricht die o.a. Ordnungsmaßnahme
mit drei gegen eine Stimme aus.

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