Pressemitteilung - Veröffentlicht am 31. März 2011
Das Bundeswirtschaftsministerium will laut einer Ausschreibung eine "Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen" in Auftrag geben.
Konkret geht es darum, Möglichkeiten zu finden, wie Urheberrechtsverletzer auf ihren Fehltritt aufmerksam gemacht werden können. Explizit wird dabei beschrieben, dass Internetzugangsanbieter (Provider) auf Veranlassung durch die Rechteinhaber dem Rechteverletzer eine Warnung zuschicken könnten. Ebenfalls wird in der Ausschreibung unter anderem Frankreich genannt, deren HADOPI-Regelung als Negativbeispiel bezeichnet werden kann. HADOPI sieht vor, dass ein Urheberrechtsverletzer zwei Warnungen erhält und dann mit Sanktionen über Geldstrafen bis hin zur (zeitweiligen) Sperrung des Internetzugangs belegt wird.
Wenn heute die Verwertungsindustrie jemanden wegen Urheberrechtsverletzungen verdächtigt, ermittelt die Polizei, es gibt ein Gerichtsverfahren und am Ende entscheidet ein Richter über eine mögliche Strafe. Bei den HADOPI-Regelungen hingegen wird die Justiz ausgehebelt und man springt von der Verdächtigung direkt zur Strafe. Und anstelle des Prinzips "unschuldig bis die Schuld bewiesen ist" tritt das Prinzip "wer unschuldig ist, kann sich ja später beschweren" ein. Das Auslassen eines fairen Verfahrens und die Abkehr von der Unschuldsvermutung sind die Gründe, warum wir Piraten die HADOPI-Regelungen ablehnen.
Die Piratenpartei steht Entwicklungen in dieser Richtung kritisch gegenüber. Die Provider stellen dem Bürger lediglich die Verbindung zur Verfügung und sollten nicht als Hilfspolizei missbraucht werden. Nicht nur sieht die Piratenpartei das Urheberecht einer Überarbeitung bedürftig, damit wieder ein gerechter Ausgleich zwischen Künstlern und Kunstliebhabern stattfinden kann, auch sind die Verfahren, die der Ermittlung eines Nutzers dienen, einfach zu manipulieren.
»Wenn Urheberrechtsverletzungen tatsächlich ein so großes wirtschaftliches Problem darstellen, dann muss eine breite gesellschaftliche Diskussion über das Urheberrecht stattfinden. Nutzer dürfen nicht aus wirtschaftlichen Interessen nach Law-and-Order-Manier bedrängt werden«, sagt Christopher Lauer, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland. »Eine Three-Strikes Regelung, die Menschen vom Internet aussperrt, darf es in Deutschland nicht geben. Der Zugang zum Internet gehört mittlerweile genauso zur Grundversorgung, wie Radio, Fernsehen oder Telefon.«
Die Piratenpartei wird die Entwicklungen im Wirtschaftsministerium kritisch beobachten und sich auch weiterhin für eine Überarbeitung des Urheberrechts und Aufklärung der Bürger einsetzen.
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Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
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